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Unabhängige Vermögensverwalter: Auch UVV, externe Vermögensverwalter oder EVV genannt. Unabhängige Vermögensverwalter sind «unabhängig» von einer Bank. Das Kundengeld wird trotzdem auf Banken - den so genannten Depotbanken - deponiert. In der Schweiz gibt es über 2500 unabhängige Vermögensverwalter mit durchschnittlich 3-4 Mitarbeitern, viele davon sind auch Einmannbetriebe.
Vermögensverwaltungsvertrag: Vertrag, den ein Vermögensverwalter mit seinen Vermögensverwaltungskunden abschliesst. Er muss unter anderem folgende Punkte beinhalten: Umfang und Befugnisse des Vermögensverwalters, Anlageziele oder -beschränkungen, Methode und Häufigkeit der Rechenschaftsablage.
SRO: Selbstregulierungsorganisation. Unabhängige Vermögensverwalter sind mehrheitlich Mitglied einer Schweizer SRO, die insbesondere über die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) achtet. Die SROs unterstehen der FINMA.
FINMA: Eidgenössiche Finanzmarktaufsicht. Unabhängige Vermögensverwalter sind in der Regel - im Gegensatz zu Schweizer Banken - nicht direkt der FINMA unterstellt.