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Blind Trusts für Bundesräte und SNB-Kader?
Die Diskussion rund um die korrekte Anlagemethode von Staatsangestellten in Positionen mit Insiderwissen ist auch nach dem Rücktritt von Ex-SNB-Präsident Philipp Hildebrand noch in vollem Gang. Für Bundesräte, SNB-Kader und andere Spitzenbeamten gibt es bisher keine griffigen Vorschriften. Allein die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kennt für ihre Angestellten konkretere Regelungen bezüglich Finanztransaktionen.
Neben einem etwas naiven Appellieren an den gesunden Menschenverstand sind nun auch einige ernsthafte Vorschläge auf dem Tisch. Im Gespräch ist etwa eine vollständige Offenlegung aller Anlagen von entsprechenden Entscheidungsträgern, wie sie etwa Notenbankchef Ben Bernanke realisiert. Allerdings sind auch mit einer vollständigen Transparenz Interessenkonflikte noch nicht ausgeschlossen. So könnten entscheidende Handlungen weiterhin durch die Aufstellung der eigenen Vermögensanlagen - auch wenn diese transparent wären - beeinflussbar sein.
Beim Lösungsvorschlag einer Vermögensverwaltung (im Englischen: discretionary asset management) besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts ebenfalls, da hier der Vermögensinhaber zwar die Investitionsentscheide dem Vermögensverwalter überlässt, allerdings weiterhin Kenntnis der Vermögensaufteilung hat und damit in die eine oder andere Richtung beeinflussbar wäre.
Der ehemalige Chef der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand selbst hat während seiner Amtszeit eine Vermögensverwaltung abgelehnt und vor seinem Rücktritt das angelsächsische Modell des Blind Trust ins Spiel gebracht. Bei einem Blind Trust oder «blinden Treuhandvermögen» entscheidet der Vermögensinhaber (wie im Fall einer diskretionären Vermögensverwaltung) nicht selbst über die Anlageentscheide und weiss (im Unterschied zur diskretionären Vermögensverwaltung) nicht einmal, wie der Trustee sein Vermögen konkret anlegt. Das hätte den Vorteil, dass mögliche Interessenkonflikte minimiert würden.
In der Schweiz ist das Konstrukt des «Blind Trust» bisher nicht geläufig. Wie Professor Karl Hofstetter, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, gegenüber Radio DRS erklärt hat, liesse sich ein solches allerdings vertraglich in der Schweiz nachbilden oder aber im Ausland implementieren. Dabei sei auch auf die Grösse der Vermögen Rücksicht zu nehmen: Bilnd Trusts lohnten sich in der Regel eher für grössere Vermögen, bei kleineren Vermögen könnte eine transparente Offenlegung bereits genügen.
Weitere Beiträge zum Thema:
Interview mit Prof. Karl Hofstetter: «Blind Trusts für vermögende Direktoren»
Stellungnahme: «Nationalbank: Sind Vermögensverwalter die Lösung?»
